Eine Bestattungsvorsorge sollte jeder haben!

Jeder der seine Bestattungsvorsorge abschließen möchte, sollte sich durch einen Sterbegeldversicherung Vergleich für einen Anbieter seiner Wahl entschließen. Wichtig ist die Sterbeversicherung seit 2004 geworden, als die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung von Sterbegeld eingestellt haben.

Gab es früher noch einen kleinen Zuschuss zu der Beerdigung, muss heute jeder selber dafür Sorge tragen wunschgemäß bestattet zu werden. Sofern kein eigenes Vermögen vorhanden ist, sollte frühzeitig an eine Sterbegeldversicherung gedacht werden. Die Absicherung der Familie sollte hierbei vorrangig sein.

Sterbeversicherungen mit Gesundheitsprüfungen bezeichnen sich häufig selber als Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit. Das bedeutet im konkreten Fall, dass die Versicherung bereits seit dem ersten Tag der Versicherung eintritt, wenn ein Todesfall vorliegt. Somit ist die Familie dann schon gut abgesichert, wenn der plötzliche Todesfall eintritt. Bei der Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es hingegen einige Einschränkungen.

Unterschiede gibt es immer!

Der Sterbegeldversicherung Vergleich zeigt, dass es bei den verschiedenen Versicherungen auch unterschiedliche Anforderungen an Personen gibt, die eine Todesfallversicherung einrichten möchten. So gibt es Gesellschaften, deren Gesundheitsprüfung aus einem einfachen Fragebogen besteht und sie vertrauen auf die Ehrlichkeit ihrer Kunden. Wer aber unbedingt eine Sterbegeld Versicherung ohne Gesundheitscheck abschließen möchte, muss sich auf einige Einschränkungen der Versicherung einstellen.

Wenn eine Person stirbt, die eine Sterbeversicherung abgeschlossen hat, aber keine Gesundheitsprüfung ablegen wollte, werden in den meisten Fällen nur die bis zu dem Zeitpunkt gezahlten Beiträge erstattet. Andere Versicherungen erstatten die volle Summe, darum ist es notwendig vor Abschluss einen Sterbegeldversicherung Vergleich zu machen. Nicht nur bei den Leistungen gibt es gravierende Unterschiede, sondern auch bei den Beitragssätzen.

Besondere Leistungen sollten gesondert vereinbart werden!

Jeder der seine Bestattungsvorsorge genau plant, zieht auch einen Unfalltod in Betracht. Hier muss bei der Sterbeversicherung eine besondere Leistung vereinbart werden. Manche Versicherungen bezahlen die volle Summe von Sterbegeld innerhalb der ersten drei Jahre, andere bis zu dem Doppelten.

Eine besondere Regelung bedarf es bei Selbsttötung. Hier werden Leistungen aus der Sterbekasse nur gezahlt, wenn bei Vertragsabschluss ein solcher Tod nicht vorhersehbar war. Damit die Sachlage voll und ganz geklärt werden kann, werden nicht selten Ärzte hinzugezogen.

Zusammenfassend gilt, auch wer keine Gesundheitsprüfung machen möchte, kann die Sterbegeldversicherung abschließen. Er sorgt dafür, dass die Angehörigen im Falle seines Todes nicht die damit verbundenen Kosten tragen müssen.